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Heimatschein

Am 1. Juli 2004 wurde auf Bundesebene die Heimatschein-Verordnung ausser Kraft gesetzt. Gestützt darauf hat der Kanton Basel-Landschaft seine Gesetzgebung für die Anmeldung und Registrierung angepasst und verzichtet auf die Hinterlegung des Heimatscheines. Für eine Anmeldung in Füllinsdorf wird daher kein Heimatschein mehr benötigt.

 


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