Arbeitslosenanmeldung
Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV.
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen RAV an: RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren