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Arbeitslosenanmeldung

Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV.

Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen RAV an: RAV Regionale Arbeitsvermittlungszentren


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