AHV-Zweigstelle
Die Gemeindezweigstelle ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Im Sinne einer kundenorientierten Dienstleistung repräsentieren wir die Ausgleichskasse und die IV-Stelle am Wohnort der Versicherten und der Mitglieder.
Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig.
Für Beratungen/Besprechungen helfen Ihnen gerne unsere Einwohnerdienste weiter.
Weitere Informationen zur AHV/IV/EL sowie Online-Formulare finden Sie unter www.sva-bl.ch
Adresse
AHV-Zweigstelle
Mitteldorfstrasse 4
TG4414 Füllinsdorf
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