Steuerabteilung
Der Bereich Steuern veranlagt die unselbständigerwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen der Gemeinde Füllinsdorf. Die Steuern gehören zur Finanzabteilung.
Steuerauskünfte über Privatpersonen werden nur an die Betroffenen direkt, an Dritte mit Vollmacht oder an Amtsstellen erteilt. Die Steuermitarbeiterinnen und -mitarbeiter erteilen Auskunft über Fragen zur Steuererklärung und über die Veranlagung.
Die Steuererklärung kann bequem am Computer mittels der Easy-Tax Software erstellt werden.
Steuerbezug
Die Finanzabteilung erteilt Ihnen Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer.
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- und Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Steuerbezug, Tel. 061 552 51 40.
Formulare
Auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft können Sie diverse Steuerformulare downloaden.
Adresse
Steuerabteilung
Gemeindeverwaltung Füllinsdorf
Mitteldorfstrasse 4
TG4414 Füllinsdorf
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Kontaktpersonen
Aufgaben
- Auskunftserteilung über Belange der Veranlagung rund um die Staats-/Bundes- und Gemeindesteuern
- Gewährung von Fristerstreckungen für die Abgabe der Steuererklärung
- Kontrolle des Einganges und der Vollständigkeit der Steuererklärungen
- Mitwirkung bei Nach- und Strafsteuerverfahren
- Überprüfung der selbstdeklarierten Angaben auf Richtigkeit
- Veranlagung der Unselbständigerwerbenden und eröffnen der Veranlagungsverfügung/Rechnung
- Vernehmlassung bei Einsprachen