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Asylwesen

Die Gemeinden sind zuständig für die Betreuung von asylsuchenden Personen. Darunter versteht man Personen mit den Aufenthaltskategorien N, F, S und NEE. Dies beinhaltet die Unterbringung, die medizinische Versorgung, den Lebensunterhalt und die Integration dieser Personen. Rechtsgrundlage ist hierbei die kantonale Asylverordnung (kAV).

Die Gemeinde Füllinsdorf hat die Firma Convalere AG mit den Aufgaben des Asylwesens beauftragt. Bei Fragen stehen Ihnen der Sozialdienst oder Convalere zur Verfügung (Tel. 061 500 10 10). Mehr Informationen finden Sie unter: www.convalere.ch

 


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