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Bestattungen / Bestattungswesen

Hinterbliebene stellen sich meist folgende Fragen:

  • Ist eine Aufbahrung gewünscht? Erdbestattung oder Kremation? Grabart?
  • Soll eine Abdankung/Trauerfeier stattfinden? Durch wen?
  • Findet die Trauerfeier in der Kirche, am Grab oder anderswo statt? Wie soll die amtliche Publikation lauten?
  • Wird der Gemeinde- oder ein Privatsarg gewünscht?

Die Mitarbeiter/innen des Bestattungsbüros geben gerne Auskunft. Detailliert informiert das Merkblatt für die Angehörigen: Was tun, wenn jemand stirbt?

Bestattungsgespräch: Termine auf telefonische Voranmeldung.

Weitergehende Informationen betreffend der Beisetzung auf dem Friedhof Füllinsdorf, Grabarten, Grabmale, Laufzeiten, Kosten und Dienstleistungen können Sie dem Reglement und Verordnung zum Bestattungswesen entnehmen.

Anordnung für die Bestattung

Die zur Anmeldung des Todes Verpflichteten geben – im Einverständnis mit Eltern, Kindern, Geschwistern usw. – verbindliche Erklärungen über die Art der Bestattung ab, sofern keine Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt oder ein/e Willensvollstrecker/in eingesetzt wurde. Nicht verheiratete Lebenspartner können Anordnungen für die Bestattung nur mit einer zu Lebzeiten erstellten gegenseitigen Vollmacht oder mit Vollmacht eines anzeigepflichtigen Angehörigen abgeben.

Alleinstehende oder auch Eheleute die eine bestimmte Bestattungsart wünschen, sollten dies schriftlich im Formular Vorsorgliche Angaben für den Todesfall.pdf [128 KB] festhalten und Angehörige oder Freunde über ihre Wünsche informieren. Die Letztwillige Verfügung kann im Bestattungsbüro hinterlegt werden.

Auskunft und Fragen

Für Beratungen/Besprechungen helfen Ihnen gerne unsere Einwohnerdienste weiter.

Dokumente:


zu den Dienstleistungen A – Z