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Einbürgerung

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung richten sich nach dem Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts und dem Bürgerrechtsgesetz des Kantons BL.

Für die Einbürgerung in Füllinsdorf gilt zudem das Einbürgerungsreglement [pdf, 41 KB] der Bürgergemeinde Füllinsdorf.
Der Bürgerrat Füllinsdorf ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Integration der Gesuchstellenden zu überprüfen. Im Verlauf des Einbürgerungsverfahren werden die Gesuchsteller deshalb zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem einerseits der persönliche Kontakt hergestellt wird und andererseits die Kenntnisse im Bezug auf die gesamtschweizerischen, die kantonalen und die kommunalen Verhältnisse geprüft werden. Als Informationsgrundlage für die Gemeinde Füllinsdorf dient die Webseite (hauptsächlich die Rubriken Porträt und Politik).

Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.

Dokumente zur Vorbereitung auf des Einbürgerungsgespräch
Bund kurz erklärt
Der Kanton in Kürze
Themenübersicht Einbürgerungsgespräch [pdf, 36.54 KB]


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