Direkt zum Inhalt springen

Feuerungskontrolle

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss nach der geltenden Umweltschutzgesetzgebung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Werden die Grenzwerte nicht eingehalten, muss die Anlage nötigenfalls saniert oder ersetzt werden.

Der Gemeinderat hat gemäss den §§ 2 und 10 des Reglements über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle folgende Person mit der Feuerungskontrolle für die Gemeinde (Feuerungskontrollstelle) beauftragt:
Homepage Feuerungskontrolleur/Kaminfeger Armin Ricklin

Dokumente

Reglement über die Feuerungskontrolle [pdf, 261 KB]


zu den Dienstleistungen A – Z