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Freinachtbewilligung

Wenn ein Anlass mit Verkauf von Speisen und Getränken länger als bis 24.00 Uhr dauert, benötigen Sie eine Freinachtbewilligung. Die Gesuche sind drei bis vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Auch wenn eine Freinachtbewilligung erteilt worden ist, darf die Nachbarschaft nicht durch Lärm belästigt oder gestört werden. Ab 22.00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe.

Um den Anlass durchführen zu können, benötigen Sie ausserdem eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung. Das Gesuch kann bei der Verwaltung bezogen oder direkt heruntergeladen werden.

Dokumente

Gesuch um Erteilung einer Gelegenheitswirtschafts-/Freinachtsbewilligung [pdf, 78 KB]


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