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Friedensrichter

Friedensrichteramt in Füllinsdorf

Die Haupttätigkeit einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichter besteht in der Herbeiführung des Rechtsfriedens zwischen zerstrittenen Parteien. Gemäss Art. 197 der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) geht dem Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde (Friedensrichteramt) voraus, es sei denn, dass von Gesetzes wegen das Schlichtungsverfahren entfällt (Art. 198 - 200 ZPO).

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind für die meisten Forderungsklagen und für nachbarrechtliche Streitigkeiten zuständig. In all diesen Fällen besteht ihre primäre Aufgabe darin, auf eine gütliche Verständigung der Parteien hinzuwirken. Die Parteien müssen persönlich zur Schlichtungsverhandlung erscheinen (Art. 204 Abs. 1 ZPO). Sie können sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO).

In vielen Fällen kommt es vor dem Friedensrichteramt zu einer Einigung zwischen den Parteien. Andernfalls kann der/die Friedensrichter/in einen Entscheid erlassen (sofern die Streitsumme CHF 2'000.00 nicht übersteigt) oder erteilt - wenn keine Einigung erzielt werden kann - die Klagebewilligung. Bei Säumnis der Klagpartei wird das Verfahren zufolge Rückzugs des Schlichtungsgesuchs als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 2 ZPO). Bei Säumnis der Beklagtenpartei verfährt der/die Friedensrichter/in, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre (Art. 206 Abs. 2 und Art. 209 - 212 ZPO). Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben (Art. 206 Abs. 3 ZPO).

Bei einem Streitwert bis zu CHF 2'000.00 kann die Klagpartei noch in der Schlichtungsverhandlung den Antrag stellen, dass beim Scheitern einer Schlichtung der/die Friedensrichter/in einen Entscheid fällt (Art. 212 Abs. 1 ZPO), dies gilt auch im Falle eines Säumnisses der Beklagtenpartei (Art. 206 Abs. 2 ZPO).

In Füllinsdorf ist für das Friedensrichteramt zuständig: Fred Surer, Tel.: 061 641 40 17 / Mobile: 079 371 47 12


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