Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Es gibt Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit durch eine vormundschaftliche Massnahme.
Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis neu bei der:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Kreis Liestal
Rührbergweg 7
4133 Pratteln
Tel. 061 599 85 00
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.kesb-bl.ch/