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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Es gibt Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit durch eine vormundschaftliche Massnahme. 
Sie erhalten das Handlungsfähigkeitszeugnis neu bei der:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Kreis Liestal
Rührbergweg 7
4133 Pratteln

Tel. 061 599 85 00

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.kesb-bl.ch/ 


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