Kinder- und Jugendzahnpflege
Liebe Erziehungsberechtigte
Mit dem Beitritt zur Kinder- und Jugendzahnpflege bieten Ihnen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Verantwortlichen der Gemeinden und des Kantons folgende Dienstleistungen für Ihre Kinder an:
- Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
- Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
- Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
- Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
- Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen
Für jede kieferorthopädische Behandlung muss Ihr Zahnarzt oder Zahnärztin einen Antrag an den Kantonszahnarzt stellen, welcher eine Subventionsverfügung erlässt.
Der Beitritt erfolgt regulär im Kindergarten, wenn das Kind den Kindergarten besucht, sonst im ersten Schuljahr. Ein späterer, individueller Beitritt ist nur mit einem gesunden oder kariessaniertem Gebiss möglich.
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte belasten uns ihre erbrachten Leistungen periodisch. Die Eltern erhalten die entsprechende, um den allfälligen Sozialbeitrag reduzierte Rechnung mit den Detailangaben der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes direkt von uns. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
Sie haben freie Zahnarztwahl im ganzen Kanton Basel-Landschaft. Für ausserkantonale Behandlungen kann in begründeten Fällen ein Gesuch bei der Wohngemeinde eingereicht werden. Die Gesuche werden von der Kantonszahnärztin/dem Kantonszahnarzt beurteilt.
Die Beitrittserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Gemeinde Füllinsdorf zugestellt werden. (Formular: Beitrittserklärung)
Für allfällige Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
- Formular Beitrittserklärung [pdf, 66 KB]
- Formular Ausserkantonale Behandlung Kinder- und Jugendzahnpflege [pdf, 71.30 KB]
- Kinder- und Jugendzahnpflege Reglement [pdf, 159 KB]