Kirschbaumanlage Oberholz
Als Bürgernutzen für die im Kanton Basel-Landschaft ansässigen Füllinsdörfer Bürgerinnen und Bürger besteht die Kirschbaumanlage im "Oberholz", deren Bäume nach Plan nummeriert sind. Unten stehen die wichtigsten Bestimmungen.
- Bezugsberechtigt sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Ein ganzes Los umfasst zwei Bäume, ein halbes Los einen Baum. Die Pachtdauer ist unbefristet. Die Einzelheiten der Verpachtung regelt die Betriebskommission.
- Wahlweise kann ein ganzes oder ein halbes Los bezogen werden, im Maximum jedoch ein ganzes Los pro Haushalt.
- Neue Interessenten haben sich jeweils bis zum 1. Januar auf der Gemeindeverwaltung schriftlich anzumelden.
- Die nicht an Bürgerinnen und Bürger verpachteten Bäume können an Einwohnerinnen und Einwohner von Füllinsdorf gegen eine einmalige Gebühr von CHF 25.– auf Zusehen hin zur Nutzung zugeteilt werden.
Weitere Details zu den Bestimmungen sind im Reglement über das Gemeinde- Kulturland und die Kirschbaumanlage [pdf, 19.63 KB] ersichtlich.