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Kirschbaumanlage Oberholz

Als Bürgernutzen für die im Kanton Basel-Landschaft ansässigen Füllinsdörfer Bür­gerinnen und Bürger besteht die Kirschbaumanlage im "Oberholz", deren Bäume nach Plan nummeriert sind. Unten stehen die wichtigsten Bestimmungen.

  • Bezugsberechtigt sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger. Ein ganzes Los umfasst zwei Bäume, ein halbes Los einen Baum. Die Pachtdauer ist un­be­fristet. Die Einzelheiten der Verpachtung regelt die Betriebskommission.
  • Wahlweise kann ein ganzes oder ein halbes Los bezogen werden, im Maxi­mum jedoch ein ganzes Los pro Haushalt.
  • Neue Interessenten haben sich jeweils bis zum 1. Januar auf der Gemein­deverwaltung schriftlich anzumelden.
  • Die nicht an Bürgerinnen und Bürger verpachteten Bäume können an Ein­wohnerinnen und Einwohner von Füllinsdorf gegen eine einmalige Gebühr von CHF 25.– auf Zusehen hin zur Nutzung zugeteilt werden.

Weitere Details zu den Bestimmungen sind im Reglement über das Gemeinde- Kulturland und die Kirschbaumanlage [pdf, 19.63 KB] ersichtlich.


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