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Wohnungsabnahmen

Bei Aufgabe einer Mietwohnung besteht sowohl für den Vermieter, wie auch für den ausziehenden Mieter, die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsabnahme zu verlangen. Die Gemeinde Füllinsdorf bietet die kostenpflichtige Möglichkeit, einen unabhängigen Fachmann für eine Wohnungsabnahme aufzubieten. Die Aufforderung für die Wohnungsabnahme ist mindestens 2 Wochen vor dem Auszug bei der Gemeindepolizei telefonisch zu beantragen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Die Abnahme ist kostenpflichtig und muss durch diejenige Partei bezahlt werden, welche die Abnahme wünscht.
  • Die Wohnung muss geräumt sein. Grundsätzlich erfolgt im Anschluss an die Abnahme die Schlüsselabgabe.
  • Es wird ein Abnahmeprotokoll über den Zustand der Wohnung erstellt. Offensichtliche Mängel werden notiert.
  • Beide Parteien erhalten eine Kopie des Abnahmeprotokolls.

Gebührenansätze

Die Grundgebühr für die Wohnungsabnahme beträgt CHF 100.00 / pro Wohnung oder Geschäft für die erste Stunde. Darüber hinaus CHF 20.00 für jede weitere angebrochene Viertelstunde.


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