Direkt zum Inhalt springen

Reklamebewilligung

Das Anbringen von Reklamen auf öffentlichem und privatem Grund ist bewilligungspflichtig.

Die Reklamegesuche werden durch die Gemeindepolizei bearbeitet. Massgebend für die Erteilung der Bewilligung sind die eingereichten Unterlagen. Sie finden das entsprechende Gesuchsformular im Onlineschalter.

Temporäre Reklamen sind nicht bewilligungspflichtig. Vorausgesetzt wird, dass die Zustimmung der entsprechenden Grundeigentümerschaft vorliegt. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Signalisationsverordnung (SSV) [pdf, 1.86 MB] und die Verordnung über Reklamen (SGS 481.12) des Kantons Baselland.


zu den Dienstleistungen A – Z