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Sozialberatung

Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Füllinsdorf leisten wir Sozialberatung und vermitteln gegebenenfalls zu anderen Fachstellen. Diese Sozialberatung kann im Rahmen einer Sozialhilfeunterstützung oder eines Mandats oder einer Abklärung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes stattfinden. Es kann aber auch im Rahmen einer freiwilligen und nicht gesetzlich vorgesehenen Beratung stattfinden.

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe bildet das Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeverordnung des Kantons Basel-Landschaft. Das Ziel der Sozialhilfe ist die Erlangung oder Wiedererlangung der optimalen wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit der Betroffenen. Gesetzliche Grundlage für die Mandate und Abklärung im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutz bildet das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Das Ziel des gesetzlichen Kindesschutzes ist die Linderung und Behebung von Kindeswohlgefährdungen, im gesetzlichen Erwachsenenschutz geht es um den Schutz von erwachsenen Personen, die wegen eines Schwächezustands ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst besorgen können.


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