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Turnhallenbenutzung

Die Einwohnergemeinde Füllinsdorf fördert das kulturelle und sportliche Leben, indem sie den ortsansässigen Vereinen die vorhandenen Lokalitäten zur Ausübung der Frei­zeitbeschäftigungen zur Verfügung stellt.

Die Benützung der Lokalitäten und der Anlagen wird geordnet durch

  • die vom Ortsschulrat genehmigten Stundenpläne der Schul­klassen sowie ausser­ordentliche Schulanlässe, wie Sporttag, Theateraufführungen etc.
  • die Zuteilung des Gemeinderates aufgrund der Belegungspläne (für die regel­mässige Benützung)
  • den durch den VVF erstellten verbindlichen Veranstaltungska­lender (für Vereins­anlässe)
  • besondere Bewilligungen des Gemeinderates

Anlässe der Gemeindebehörden, wie Einwohnergemeindeversamm­lungen, haben in jedem Fall Vorrang.

Dokumente


zu den Dienstleistungen A – Z