Turnhallenbenutzung
Die Einwohnergemeinde Füllinsdorf fördert das kulturelle und sportliche Leben, indem sie den ortsansässigen Vereinen die vorhandenen Lokalitäten zur Ausübung der Freizeitbeschäftigungen zur Verfügung stellt.
Die Benützung der Lokalitäten und der Anlagen wird geordnet durch
- die vom Ortsschulrat genehmigten Stundenpläne der Schulklassen sowie ausserordentliche Schulanlässe, wie Sporttag, Theateraufführungen etc.
- die Zuteilung des Gemeinderates aufgrund der Belegungspläne (für die regelmässige Benützung)
- besondere Bewilligungen des Gemeinderates
Anlässe der Gemeindebehörden, wie Einwohnergemeindeversammlungen, haben in jedem Fall Vorrang.
Dokumente
- Benützungs- und Gebührenverordnung für die Turnhallen Dorf und Schönthal sowie deren Aussenanlagen [pdf, 103.55 KB]
- Gesuch zur Benützung von Turnhallen, Anlagen [pdf, 180 KB]
- Merkblatt betr. Vorgaben BL-Gebäudeversicherung "Hinweise für Dorffeste, Scheunen als Gaststätten, Beizli usw."