Direkt zum Inhalt springen

Vermietung Bürgerzelt

Das Bürgerzelt kann für Veranstaltungen und Anlässe im Gemeindegebiet gemietet werden, auf Gesuch hin kann der Gemeinderat Ausnahmen bewilligen.

Gerne können Sie Ihre Reservation für das Bürgerzelt bei der Bauverwaltung einreichen.

Maximale Zeltgrösse: l x b = 18m x 9m (die Länge kann durch Weglassen einzelner Elemente à je 3m verkürzt werden).

Das Bürgerzelt wird bei Gemeindeanlässen vom Werkhofteam aufgestellt und wieder abgebaut. Natürlich kann das Bürgerzelt auch von Privatpersonen oder Vereinen gemietet werden.

Dokumente

Allgemeinde Angaben Bürgerzelt Gemeinde Füllinsdorf [pdf, 58 KB]
Formular Bestellung Bürgerzelt [pdf, 106 KB]


zu den Dienstleistungen A – Z