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eUmzugCH (An-/Ab-/Ummeldung)

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Füllinsdorf, einen Umzug innerhalb Füllinsdorf oder einen Wegzug von Füllinsdorf innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Neu können Sie sich bequem rund um die Uhr unter folgendem Link online an-, ab- oder ummelden:

www.eumzug.swiss.ch



Nach wie vor am Schalter melden müssen Sie sich unter folgenden Umständen:

  • Wenn Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen
  • Wenn Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten
  • Wenn Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie «Nicht EU/EFTA» sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig)

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung
  • Falls vorhanden: Wegzugsmeldung

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit

  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
  • Heirats-, Scheidungs- oder Todesurkunde (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)

zu den Dienstleistungen A – Z