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Fristerstreckungsgesuch

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der angesetzten Frist die Steuererklärung einzureichen?
Hier können Sie eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen.

Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Fristerstreckungen sind keine Gesuche einzureichen. Sie werden weder bearbeitet, noch bestätigt.

Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von CHF 40 erhoben.

Die Gesuche um Fristerstreckung können einerseits schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden und andererseits direkt auf der Webseite des Kantons eingegeben werden.


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