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Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist dann nötig, wenn Private/Vereine an einem Anlass gegen  Entgelt Essen und Getränke verkaufen.

Die Gesuche sind drei bis vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Demgegenüber werden Bewilligungen für Tombola und Lottomatch nach wie vor durch Bewilligungen BL, Mühlegasse 14, Liestal erteilt.

Das Gesuch kann bei der Verwaltung bezogen oder direkt heruntergeladen werden.

Dokumente

Gesuch um Erteilung einer Gelegenheitswirtschafts-/Freinachtsbewilligung [pdf, 78 KB]


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