Heimatschein
Am 1. Juli 2004 wurde auf Bundesebene die Heimatschein-Verordnung ausser Kraft gesetzt. Gestützt darauf hat der Kanton Basel-Landschaft seine Gesetzgebung für die Anmeldung und Registrierung angepasst und verzichtet auf die Hinterlegung des Heimatscheines. Für eine Anmeldung in Füllinsdorf wird daher kein Heimatschein mehr benötigt.