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Hundehaltung

Allgemeines

Alle Hunde sind innerhalb von 14 Tagen anmeldepflichtig. Wir bitten Sie die Neuanmeldung oder allfällige Mutationen der Daten Ihres Hundes persönlich am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Impfbüchlein
  • Versicherungsnachweis*

*Versicherungsnachweis
Die Hundehalter*innen müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die die Risiken der Hundehaltenden, sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdeckt. Gemäss kantonalem Hundegesetzt müssen Hundehalter*innen eine Hapftpflichtversicherung mit einer Decksumme von drei Millionen Franken pro Unfallereignis abschliessen. Der Versicherungsnachweis ist bei der Anmeldung vorzuweisen.

Potentiell gefährliche Hunde

Für die als potentiell gefährlich eingestuften Hunderassen gelten gesonderte Bestimmungen. Siehe kantonale Verordnung über das Halten potenziell gefährlicher Hunde, SGS 342.12.

Hundegebühren 

In der Gemeinde Füllinsdorf gelten folgende Steueransätze für die Hundehaltung:

  • 1. Hund: CHF 100.– pro Jahr
  • weiterer Hund: CHF 150.– pro Jahr

Weitere Informationen:
Veterinärwesen Kanton Basel-Landschaft
Kantonales Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz), SGS 342 
Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Füllinsdorf

Unsere Einwohnerdienste beantworten Ihnen gerne weitere Fragen.


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