Mietzinsbeitrag
Familien und Alleinerziehende in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anspruch auf Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann.
Beiträge des Gemeinwesens an den Mietzins gibt es nach der Massgabe des entsprechenden Reglements.
Falls Sie einen Beitrag in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie das Gesuch bitte vollständig aus und reichen es beim Sozialdienst der Gemeinde Füllinsdorf ein.
Kontaktadresse:
Sozialdienst Füllinsdorf
Mitteldorfstrasse 4
4414 Füllinsdorf
061 906 98 14
Mail
Dokumente
- Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen des Kantons Basel-Landschaft
- Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen [pdf, 156 KB]
- Gesuch zum Bezug von Mietzinsbeiträgen [pdf, 147 KB]
- Merkblatt zum Bezug von Mietzinsbeiträgen [pdf, 141 KB]