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Nachtparken

Das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen (inkl. blaue und weisse Zonen) in der Gemeinde Füllinsdorf ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf eine Parkfläche. Sie berechtigt Fahrzeugbesitzer/innen lediglich, nach Massgabe der geltenden Vorschriften zu parkieren.

Gebühren
Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 40.-- pro Monat und Fahrzeug. Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich und voraus. Sie ist nach der Rechnungsstellung innert 30 Tagen zu bezahlen.

An- und Abmeldung
An- und Abmeldungen sind den Einwohnerdiensten schriftlich mitzuteilen oder Sie verwenden unser Anmeldeformular im Online Schalter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal.


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