Feuerwerk Silvester
An der vergangenen Einwohnergemeindeversammlung wurde der Antrag in Bezug auf das generelle Feuerwerksverbot an Silvester (siehe Beschlussprotokoll in diesem Amtsblatt) angenommen. Dieser kann jedoch noch nicht in diesem Jahr angewendet werden. Daher gelten die aktuellen Bestimmungen.
In diesem Zusammenhang machen wir auf § 30 Abs. 1 und 2 des Polizeireglements vom 19. Juni 2023 aufmerksam, wonach das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern in der Silvesternacht, am 31. Dezember jeweils in der Zeit von 20.00 bis 01.00 Uhr des Folgetages gestattet ist. Das Steigenlassen von Himmelslaternen oder ähnlichem ist verboten.
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die Tierwelt. Sie werden es Ihnen danken.
Ausserdem bitten wir Sie, die Überreste Ihres Feuerwerks ordnungsgemäss zu entsorgen.