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Referendum gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 über den Antrag § 68 GemG zur Änderung des Polizeireglements § 30 Feuerwerk und Knallkörper vom 19. Juni 2023 betreffend generelles Feuerwerksverbot an Silvester (ausgenommen stilles Feuerwerk)

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 hat dem Antrag, die nachfolgenden Bestimmungen zu § 30 des Polizeireglements vom 19. Juni 2023 anzupassen, zugestimmt.

Bisherige Bestimmungen
§ 30    Feuerwerk und Knallkörper

1 Das Abbrennen von Knallkörpern bzw. Feuerwerk jeglicher Art ist verboten, ausgenommen anlässlich der Bundesfeier vom 1. August sowie in der Silvesternacht, 31. Dezember, jeweils in der Zeit von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages.

 

Neue Bestimmungen
§ 30    Feuerwerk und Knallkörper

1 Das Abbrennen von Knallkörpern bzw. Feuerwerk jeglicher Art ist verboten, ausgenommen anlässlich der Bundesfeier vom 1. August in der Zeit von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages.

2 Das Abbrennen von stillem Feuerwerk ist in der Silvesternacht vom 31. Dezember in der Zeit von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages erlaubt.

Das Referendumskomitee "Pro Silvester Feuerwerk" hat der Verwaltung innerhalb der 30-tägigen Referendumsfrist fristgerecht 305 gültige Unterschriften der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner eingereicht. Das Referendum gegen das Feuerwerksverbot an Silvester ist somit zustande gekommen und wird der Bevölkerung von Füllinsdorf zur Abstimmung unterbreitet. Diese Urnenabstimmung findet voraussichtlich am 14. Juni 2026 statt.