Aus den Sitzungen des Gemeinderates
An den Sitzungen vom 31. März und 14. April 2026 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Geschäften befasst:
Sitzung vom 31. März 2026
Jahresrechnung 2025 der Bürgergemeinde
Der Gemeinderat hat die Rechnung 2025 der Bürgergemeinde inklusive Bericht und Antrag zuhanden der Bürgergemeindeversammlung verabschiedet.
Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde, 1. Lesung
Der Gemeinderat hat das Zahlenmaterial der Rechnung 2025 der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen zustimmend zur Kenntnis genommen und zuhanden der externen Prüfungsgesellschaft freigegeben.
Sanierung Trüllibrückli; Ersatz Brückenbelag; Vergabe Bauingenieurarbeiten
Der Gemeinderat hat von den notwendigen Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Ersatz des Brückenbelags Kenntnis genommen und die Bauingenieurarbeiten vergeben.
Ersatz Wasserleitung Unterer Eichweg, Vergabe Ingenieurarbeiten
Der Gemeinderat hat die Ingenieurarbeiten für den Ersatz der Wasserleitung Unterer Eichweg vergeben.
Ersatz Wasserleitung Trülliweg Rüschgraben; Vergabe Ingenieurarbeiten
Der Gemeinderat hat die Ingenieurarbeiten für den Ersatz der Wasserleitung Trülliweg / Rüschgraben vergeben.
Sitzung vom 14. April 2026
Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde, 2. Lesung, Bericht und Antrag zuhanden der EGV vom 15.06.2026
Der Gemeinderat hat den Bericht und Antrag sowie die Erläuterungen zu den Konten der Rechnung der Einwohnergemeinde 2025 inkl. Spezialfinanzierungen genehmigt und zuhanden der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 verabschiedet.
Ablagerungsstandort Rüschgraben; Pflichtenheft technische Untersuchung, Genehmigung durch Gemeinderat
Der ehemalige Ablagerungsstandort "Rüschgraben", wo bis 1962 Abfälle, Bauschutt und Aushub von Füllinsdorf abgelagert wurden, muss Altlasten-technisch untersucht werden. (Der Standort ist im Kataster der belasteten Standorte (KbS) des Kantons Basel-Landschaft als "belastet/untersuchungsbedürftig" eingetragen). Das technische Pflichtenheft für diese Untersuchung wurde vom GR genehmigt und wird nun beim Kanton eingereicht. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden voraussichtlich nach den Sommerferien zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Die notwendigen technischen Untersuchungen sollen im Jahr 2027 durchgeführt werden.
Energieplanung Füllinsdorf, Energieplanung 2026: Arbeitsvergaben
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes des Kantons Basel-Landschaft (EnG BL) am 1. März 2025 sind Gemeinden, welche über ein Gasverteilnetz verfügen, verpflichtet, innert 5 Jahren nach Inkrafttreten, für ihr Gebiet oder ihre Region eine Energieplanung zu erstellen.
In Füllinsdorf gibt es zurzeit noch rund 220 Öl- und 500 Gasfeuerungen. Gemäss dem schweizerischen Netto-Null-Klimaziel 2050 müssen alle fossilen Heizungen in den nächsten 20 bis 25 Jahren durch Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energien ersetzt werden. Die anstehende Energieplanung soll die dafür nötigen Grundlagen schaffen, damit jeder Eigentümer oder jede Eigentümerin einer fossilen Feuerung, klare Empfehlungen über die an seinem Standort möglichen erneuerbaren Alternativsysteme zur Verfügung haben wird, um den Umstieg anpacken zu können.
Der Gemeinderat hat von den Grundlagen zur Energieplanung zustimmend Kenntnis genommen und die detaillierte Ausarbeitung der Energieplanung vergeben.