Selbstbestimmt vorsorgen – auch für den letzten Weg
Viele wichtige Entscheidungen werden heute bereits im Voraus geregelt. Dazu gehört auch die Frage, wie die eigene Bestattung gestaltet werden soll. Wer seine Wünsche frühzeitig festhält, sorgt für Klarheit und entlastet Angehörige im Todesfall.
Jede Person hat die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie die Bestattung nach ihrem Tod erfolgen soll. Mit einer entsprechenden Anordnung über die Bestattungsart können persönliche Wünsche und Vorstellungen verbindlich festgehalten werden.
Die Anordnung kann bei der Gemeinde hinterlegt werden. Im Todesfall stehen die Angaben dem Bestattungsamt zur Verfügung, sodass die Bestattung gemäss den festgehaltenen Wünschen organisiert werden kann. Dies schafft Klarheit und hilft, Unsicherheiten oder offene Fragen zu vermeiden. Gleichzeitig werden die Angehörigen in einer emotional belastenden Situation entlastet.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner stellt die Gemeinde ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dieses kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
Gerne steht das Bestattungsamt bei Fragen und für weitere Auskünfte zur Verfügung:
Telefon: 061 906 98 30 / E-Mail: bestattungen@fuellinsdorf.ch