Genehmigung Änderung des Polizeireglements
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat mit Datum vom 23. Juli 2026 die von der Einwohnergemeindeversammlung Füllinsdorf am 1. Dezember 2025 beschlossene und mit der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 bestätigte Änderung des § 30 Feuerwerk und Knallkörper des Polizeireglements, genehmigt.
Somit ist das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichem an Silvester ab sofort in Füllinsdorf nicht mehr gestattet.
Jedoch ist weiterhin stilles Feuerwerk in der Silvesternacht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages erlaubt.
Der Gemeinderat