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Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat am 24. August 2026 in Bezug auf Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum eine Bekanntmachung [pdf, 86 KB] publiziert. 

Aus dieser können Sie die geltenden Bestimmungen für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer entnehmen.