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Baugesuchswesen

Für Bauten und Umbauten benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung - wir beraten Sie gerne vor und bei der Einreichung eines Baugesuches an den Kanton oder die Gemeinde und beantworten Ihre Fragen zum kommunalen Zonenreglement. In jedem Fall sind die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften einzuhalten. Baubewilligungen werden nicht durch die Gemeinde Füllinsdorf, sondern durch das kantonale Bauinspektorat in Liestal erteilt. Ausnahmen sind Kleinbauten bis zu 12m2 Grundfläche und einer Höhe von max. 2.50m.

Für Fragen zu Bauvorhaben im Bereich Hochbau wenden Sie sich bitte an Frau Edith Binggeli vom Büro Stierli und Ruggli AG. Wir bitten Sie, Ihre Anfragen frühzeitig einzureichen und danken Ihnen für Ihr Verständnis, wenn die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Termine für Vorbesprechungen, Besprechungen von Zwischenberichten und dergleichen müssen zwingend vorgängig unter bauverwaltung@fuellinsdorf.ch oder 061 906 98 45 vereinbart werden. Ebenfalls per November 2023 ändert die Ansprechperson für die Kleinbaugesuche. Neu werden Anfragen im Zusammenhang mit Kleinbaugesuchen von Nadina Spiess, Bauverwaltung, bearbeitet. Ihre Anfragen richten Sie bitte an: bauverwaltung@fuellinsdorf.ch oder Tel. 061 906 98 45.

Die entsprechenden Baugesuchsformulare für die Eingabe beim Kanton sowie zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Kanton BL.

Einreichstelle und Auskunft

  • Ordentliches Baugesuch:
    Bauinspektorat Baselland
    Rheinstrasse 29
    Postfach
    4410 Liestal
  • Kleinbaugesuch
    Gemeindeverwaltung Füllinsdorf
    Bauverwaltung
    Mitteldorfstrasse 4
    4414 Füllinsdorf

Dokumente und Links


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