Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat am 24. August 2026 in Bezug auf Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum eine Bekanntmachung [pdf, 86 KB] publiziert.
Aus dieser können Sie die geltenden Bestimmungen für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer entnehmen.