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Bürgergemeindeversammlung

Pro Jahr finden zwei Bürgergemeindeversammlungen, jeweils im Juni und im Dezember, statt.

An der Bürgergemeindeversammlung hat jeder stimmberechtigte Ortsbürger resp. jede stimmberechtigte Ortsbürgerin die Möglichkeit, über Reglemente, Budget und Rechnung der Bürgergemeinde sowie über die Aufnahme von Personen ins Bürgerrecht von Füllinsdorf abzustimmen.
Die Einladung zur Versammlung erfolgt via Amtsblatt und wird auf der Website aufgeschaltet. Das Beschlussprotokoll wird auf der Website und im Anschlagkasten publiziert.

Bürgergemeindeversammlungen 2024

  • Dienstag, 18.06.2024
  • Dienstag, 03.12.2024