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Einwohnergemeindeversammlung

Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste rechtsetzende Organ der Gemeinde, die Legislative, die alle kommunalen Reglemente erlässt. Daneben befindet sie auch über die Jahresrechnung und das Budget, beschliesst Nachtragskredite, hat die Oberaufsicht über alle Gemeindebehörden und Verwaltungszweige und Einiges mehr . Die einzelnen Befugnisse der Gemeindeversammlungen finden sich in § 47 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GemG).

Pro Jahr sind zwei Versammlungen notwendig, und zwar diejenige im Juni zur Genehmigung der Jahresrechnung, sowie diejenige im Dezember zur Genehmigung des Budgets. In Füllinsdorf gibt es traditionellerweise zwei weitere Einwohnergemeindeversammlungstermine, im April und im September. Diese finden allerdings nur statt, wenn beschlussreife Geschäfte vorliegen.

Die Einwohnergemeindeversammlung ist öffentlich. Es dürfen sich jedoch nur in Füllinsdorf stimmberechtigte Personen aktiv einbringen. Nicht Stimmberechtigte dürfen der Versammlung beiwohnen, müssen aber im für die Besucher gekennzeichneten Bereich sitzen. Diese Regelung gilt, damit bei Abstimmungen an der Versammlung für das Wahlbüro klar ist, wer stimmberechtigt ist und wer nicht, da die Stimmenzähler grundsätzlich keine Kenntnis der Stimmberechtigung haben.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung muss mindestens 10 Tage im Voraus erfolgen. In Füllinsdorf geschieht dies in Form einer Einladung im Amtsblatt und auf der Website, in der die Traktanden, samt Bericht und Antrag des Gemeinderates, ersichtlich sind. Zudem sind detailliertere Informationen, wie zum Beispiel das vollständige Budget oder die vollständige Jahresrechnung, auf der Gemeindeverwaltung erhältlich und auf der Webseite aufgeschaltet. An der Gemeindeversammlung selbst liegen keine Unterlagen auf.

Die Gemeindeversammlung wird – die Zustimmung der Anwesenden vorausgesetzt – auf Tonband aufgenommen.

Das Beschlussprotokoll wird auf der Website und im Anschlagkasten publiziert.

Das Vollprotokoll, welches den wesentlichen Inhalt sämtlicher Voten enthält, kann auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


Gemeindeversammlungen 2024

  • Montag, 22.04.2024 (Reservetermin wird nicht beansprucht!)
  • Montag, 17.06.2024
  • Montag, 09.09.2024 (Reservetermin)
  • Montag, 02.12.2024