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Steuerfuss / Gebühren

Bei Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz veranlagt und erhebt immer derjenige Kanton bzw. diejenige Gemeinde die Steu­ern, in dem die steuerpflichtige Person am 31. Dezember des Steuer- bzw. Bemessungsjahres ihren Wohnsitz hat.

Falls Sie als Zuzügerin oder Zuzüger an ihrem bisherigen Wohnort bereits Steuern für das laufende Jahr bezahlt haben, raten wir Ihnen, Ihr Guthaben an die Gemeinde Füllinsdorf überweisen zu lassen.

Wir werden Ihnen baldmöglichst eine provisorische Gemeindesteuer-Rechnung zu­kommen lassen. Leider ist es aber nicht immer möglich, diese rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin zuzustellen. Gemäss Steuergesetz sind aber Steuern auch dann zur Zahlung fällig, wenn noch keine Steuerrechnung erstellt wurde. Wir empfehlen Ihnen daher, aufgrund Ihrer Selbstdeklaration eine Vorauszahlung an die Gemeindesteuern zu leisten.

Bei Unklarheiten steht Ihnen unsere Steuerabteilung für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

Fälligkeit der Gemeinde- und Staatssteuern ist der 30. September.

Auf Steuerbeträgen, die vor dem Verfalltermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt.


Staats- und Gemeindesteuern:

Zins Prozentsatz
Vergütungszins 0.8 %
Verzugszins 4.75 %

Steuersätze:

Steuer Prozentsatz
Gemeindesteuer
Einkommens- und Vermögenssteuer nat. Personen
60 % der Staatssteuer
Feuerwehrpflichtersatz
für Ersatzpflichtige
4 %

der Staatssteuer
Mindestbetrag CHF 50.00,
Höchstbetrag CHF 1'000.00
für die Jahrgänge 1982 - 2002

Ref. Kirchensteuer
Einkommen
Vermögen

0.60 %
0.06 %

Abzug CHF 75.00 pro Kind vom Steuerbetrag
Römisch-Kath. Kirchensteuer 9.00 % der Staatssteuer
(Kinderabzug bereits darin enthalten)
Christ-Kath. Kirchensteuer
Einkommen
Vermögen

0.70 %
0.10 %

Abzug CHF 60.00 pro Kind vom Steuerbetrag
Ertragssteuer jur. Personen 55 % der Staatssteuer
Kapitalsteuer jur. Personen 55 % der Staatssteuer

Die Staats-, direkten Bundes- und Gemeindesteuern werden getrennt erhoben; Staats- und direkte Bundessteuern durch die Kantonale Steuerverwaltung in Lies­tal, Gemeinde- und Kirchensteuern sowie Feuerwehrpflichtersatz durch die Gemeindever­waltung Füllinsdorf.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Reglementes für die Gemeindesteuern vom 14.12.2000. 


Gebühren

Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie dem
Merkblatt Gebührenliste 2024 [pdf, 127 KB]