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Bürgerrat

Die Funktion des Bürgerrates als verwaltende und vollziehende Behörde wird gemäss der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde durch den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Füllinsdorf wahrgenommen.

Auch als Rechnungsprüfungskommission und Wahlbüro amten jeweils die entsprechenden Organe der Einwohnergemeinde Füllinsdorf.