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Informationen Schulraumbauten

Grundsatzentscheid des Gemeinderates bezüglich Sofortmassnahmen Schulraumbauten

Der Gemeinderat hat am 12. Juli 2022 entschieden, die Kreditvorlage für einen neuen Baukörper Schönthal sowie die Sanierungen der Klassentrakte A+B ohne den Spezialtrakt am 5. Dezember 2022 der Einwohnergemeindeversammlung zum Beschluss vorzulegen.

Wieso kann die Kreditvorlage für die Schulraumbauten nicht bereits am 12. September 2022 der Einwohnergemeindeversammlung vorgelegt werden?

Für die Kreditvorlage müssen folgende Fristen und Rahmenbedingungen eingehalten werden können:

  • Im politischen Prozess sind die entsprechenden Kommissionen für die politische Stützung des Kreditbegehrens einzubeziehen.
  • Zum einen ist der definierte, zeitlich festgelegte Prozess mit der Gemeindekommission einzuhalten.
  • Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Input der Baukommission Schulraumbauten in den Bericht und Antrag für die Kreditvorlage einfliessen muss. Dies war zeitlich nicht möglich, da dieser bereits am 9. August 2022 im Gemeinderat hätte verabschiedet werden müssen.
  • Zudem sind noch keine Varianten bestimmt und auch keine Kostenschätzungen erstellt worden, damit die Varianten mit ungefähren Preisschildern versehen werden können.
  • Ebenso sind die Räumlichkeiten der zu bildenden Tagesstrukturen noch nicht definiert (Verteilung auf die Schulanlagen).