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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde ist die exekutive Fachbehörde für das Sozialhilfewesen in der Gemeinde. Sie vollzieht das Sozialhilfegesetz des Kantons Baselland. Übergeordnete Fachbehörde ist das kantonale Sozialamt (KSA).

Die Sozialhilfebehörde

  • stellt sicher, dass alle hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen fach­gerecht beraten und im erforderlichen Umfang unterstützt werden.
  • regelt die Rechte und Pflichten der bedürftigen Personen nach Massgabe des übergeordneten Rechts sowie in Form von Verfügungen.
  • ist fachlich vorgesetzte Behörde des Sozialdienstes.
  • kann in die Sozialhilfe-Akten des Sozialdienstes Einsicht nehmen.
  • pflegt den Kontakt mit anderen Gemeindebehörden, mit den Sozialhilfebehörden anderer Gemeinden sowie dem Kanton.
  • erstellt zusammen mit dem Gemeinderat das Budget und die Rechnung im Sozialhilfebereich zuhanden der Gemeindeversammlung.

Die Sozialhilfebehörde besteht aus 5 Mitgliedern. Vier Mitglieder werden durch die Gemeindekommission in Verbindung mit dem Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat/die Gemeinderätin aus dem Geschäftsbereich "Soziales" gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.

Mitglieder der Sozialhilfebehörde (1.1.2021 - 31.12.2024)
Name Funktion Kontakt
Zuberbühler Rico Präsidium Tel. 061 901 15 81
Küntzel Michèle Vizepräsidium Tel. 061 313 26 05
Hofer Richard GR-Vertretung Soziales  
Moser Alex Mitglied  
Müller Barbara Mitglied  
Mathys Astrid Aktuariat, Protokoll, SHB-Sekr. Tel. 061 906 98 26