Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde ist die exekutive Fachbehörde für das Sozialhilfewesen in der Gemeinde. Sie vollzieht das Sozialhilfegesetz des Kantons Baselland. Übergeordnete Fachbehörde ist das kantonale Sozialamt (KSA).
Die Sozialhilfebehörde
- stellt sicher, dass alle hilfesuchenden und hilfsbedürftigen Personen fachgerecht beraten und im erforderlichen Umfang unterstützt werden.
- regelt die Rechte und Pflichten der bedürftigen Personen nach Massgabe des übergeordneten Rechts sowie in Form von Verfügungen.
- ist fachlich vorgesetzte Behörde des Sozialdienstes.
- kann in die Sozialhilfe-Akten des Sozialdienstes Einsicht nehmen.
- pflegt den Kontakt mit anderen Gemeindebehörden, mit den Sozialhilfebehörden anderer Gemeinden sowie dem Kanton.
- erstellt zusammen mit dem Gemeinderat das Budget und die Rechnung im Sozialhilfebereich zuhanden der Gemeindeversammlung.
Die Sozialhilfebehörde besteht aus 5 Mitgliedern. Vier Mitglieder werden durch die Gemeindekommission in Verbindung mit dem Gemeinderat gewählt. Der Gemeinderat/die Gemeinderätin aus dem Geschäftsbereich "Soziales" gehört der Sozialhilfebehörde von Amtes wegen an.
Name | Funktion | Kontakt |
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Zuberbühler Rico | Präsidium | Tel. 061 901 15 81 |
Küntzel Michèle | Vizepräsidium | Tel. 061 313 26 05 |
Hofer Richard | GR-Vertretung Soziales | |
Moser Alex | Mitglied | |
Müller Barbara | Mitglied | |
Mathys Astrid | Aktuariat, Protokoll, SHB-Sekr. | Tel. 061 906 98 26 |