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Infoveranstaltung vom 11.11.2021

Geschätzte Damen und Herren
Auf diesem Weg stellen wir der breiten Bevölkerung die gestellten Fragen und Antworten aus den beiden Infoveranstaltungen zum Neubauprojekt und zu den Sanierungsmassnahmen der Schulanlage Schönthal zur Verfügung.

  1. Woher kommt die Fernwärme? Ist eine Solaranlage vorgesehen?
    Die Fernwärme der EBL ist bereits bis zur Ergolzstrasse 31 verlegt. Von da muss das Fernwärmenetz noch bis zur Schule Schönthal weitergezogen werden. Betreffend Solarnutzung ist für die Dachfläche des Neubaus ausserdem ein Contracting mit lokalen Anbietern möglich. Das bedeutet, dass die Investition, Installation und Betrieb vom Anbieter übernommen werden und die Gemeinde für den produzierten Strom entschädigt wird. Ein Contracting bietet sich deshalb an, weil die ertragsreichste Zeit in die Sommerferien fällt und somit kein Eigenverbrauch anfällt.
  1. Wie sieht es mit dem Unterhalt der Holzfassade aus?
    Die Fassade soll möglichst einfach im Unterhalt sein. Wir sehen eine Möglichkeit darin, das Holz zu flammen oder anderweitig zu behandeln, so dass es möglichst witterungsbeständig bleibt.
  1. In welchem Umfang ist der Betrieb Tagesstruktur vorgesehen? Reicht der eingeplante Raumbedarf und insbesondere die Grösse der geplanten Küche?
    Momentan ist der geplante Raum für die Tagesbetreuung so bemessen, dass ca. 20 Schulkinder betreut werden könnten. Mit den eingeplanten Räumlichkeiten sind an 4 Tagen (z.B. Mo, Di, Do, Fr) jeweils ein Mittagstisch und eine Nachmittagsbetreuung abgedeckt. Die Küche ist für einen Vereinsanlass in der Aula ausgelegt. Aktuell wird das Essen für den Mittagstisch extern durch das Brunnmatt angeliefert.

  2. Der oben geschilderte Umfang und der damit verbundene Raumbedarf scheinen zu knapp bemessen zu sein. Für die Festlegung des Umfangs spielt die Standortfrage eine Rolle.
    Der Bedarf wird periodisch mit Umfragen bei den betroffenen Haushalten geklärt und verändert sich fortlaufend. Dies wird auch dann noch so sein, wenn die Standortfrage entschieden ist. Die Gemeinde möchte mit einem Angebot starten. Wie sich die Nachfrage in den nächsten Jahren entwickeln wird, kann nur mittels regelmässigen Bedarfsabklärungen eruiert werden.

  1. Warum wird die Standortfrage nicht vorgängig geklärt?
    Es war die klare Aufgabe an die Baukommission, dass der Schule so schnell als möglich geholfen wird. Damit wir diese Hilfe bieten können, müssen wir den zusätzlichen Raum im Schönthal schaffen. Wir haben nun ein gutes Projekt ausgearbeitet, mit welchem wir der Schule schnellstmöglich helfen können, ohne dabei teure Provisorien stellen zu müssen. Sobald der Kredit gesprochen ist, können wir uns der Standortfrage widmen. Es ist uns wichtig, dass die Bevölkerung über die verschiedenen Varianten an den Standorten Dorf und Schönthal mit einem Preisschild entscheiden kann. Damit wir diese verschiedenen Varianten und die entsprechenden Preise erarbeiten können, benötigen wir aber noch etwas mehr Zeit.
  1. Der Standortentscheid sollte doch separat an der Urne gefällt werden; dies ist doch des "Pudels Kern"?
    Der Gemeinderat hat im letzten Jahr den Standortentscheid mit seinem Projekt vorweggenommen und ist damit gescheitert. Nun will der Gemeinderat in einem zweiten Schritt Varianten ausarbeiten, über die der Souverän befinden und somit die Standortfrage integriert geklärt werden kann.
  1. Warum forciert das Referendumskomitee den Standortentscheid, bevor man Klarheit darüber hat, welche Variante welche Kosten auslösen wird?
    Das Referendumskomitee ist überzeugt, dass die Deutlichkeit der Ablehnung des letzten Projektes ein klares Votum für die zwei Standorte ist.

  2. Warum ist beim Neubauprojekt kein Untergeschoss geplant?
    Die Schulanlage Schönthal befindet sich in der Grundwasserschutzzone S2/S3. Das Bauen im Grundwasser ist sehr teuer, weshalb eine Unterkellerung sehr hohe Kosten auslösen würde (mind. CHF 2.5 Mio. Zusatzkosten für ein Untergeschoss).
  1. Gibt es während dem Bau Einschränkungen für den Schulbetrieb?
    Der neue Baukörper wird am Rand der Anlage erstellt und somit kann der Schulbetrieb ohne massgebliche Einschränkungen weitergeführt werden. Sobald der Neubau erstellt ist, können die Kindergärten und die Schulleitung inkl. Lehrerzimmer in den Neubau einziehen und die baulichen Anpassungen im Spezialtrakt C und Schultrakt A+B können in Angriff genommen werden. Es ist uns wichtig, dass die baulichen Anpassungen in den bestehenden Schultrakten, wenn immer möglich während der Ferienzeit angegangen werden können um den Schulbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
  1. Was passiert mit dem Fussballplatz?
    Der Fussballplatz wird mit dem Neubau verkleinert. Nichts desto trotz bleibt noch ein grosses Spielfeld übrig auf welchem ohne Probleme Turnunterricht für die Schule und für Vereine durchgeführt werden kann (inkl. Fussballfeld).
  1. Blockiert das aktuelle Vorhaben den späteren Ersatz der Aussensportanlagen nicht, insbesondere bei der Wahl einer 1-Standortvariante?
    Nein, es gibt genügend Flächenreserven um die heutigen Aussenanlagen zu ersetzen oder gar zu erweitern. Eine Möglichkeit bestünde auch darin, den Trülliweg in Richtung der Mehrfamilienhaus-Überbauung zu verschieben. Diese zusätzliche Fläche könnte als Aussensportanlage genutzt werden.
  1. Wie werden die Gruppenräume gestaltet? Ist eine Raumtrennung vorgesehen?
    Die Schule soll die Gruppenräume möglichst vielfältig nutzen können. Somit steht es den Lehrpersonen frei, die Gruppenräume mittels mobiler Stellwände abzutrennen oder gewisse Spiel- oder Erholungsecken einzurichten. Es ist den Lehrpersonen aber auch freigelassen, den Raum komplett offen zu lassen, damit auch Schulunterricht mit anderen Klassen gemeinsam geführt werden kann. Eine Raumtrennung ist per se nicht vorgesehen – je nach Bedarfsabklärung mit der Schule können aber Trennwände vorgesehen werden.
  1. Sind für den 2. Primarschulzyklus genügend Förderzimmer eingerechnet?
    Die entsprechenden Räume (DAZ, ISF) sind in jedem Schultrakt vorgesehen. Der Raumbedarf wurde in einer separaten Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Schulleitung festgelegt. Seitens der Schule wird künftig das Konzept der integrativen Schule verstärkt umgesetzt. Die neu zur Verfügung stehenden Klassenzimmer mit den Gruppenräumen decken den Bedarf ab. Die spezielle Integrationsklasse bleibt weiterhin in Frenkendorf angegliedert.
  1. Wie viele Klassenzimmer und Gruppenräume stehen jetzt im Schönthal zur Verfügung und wie viele nach dem Neubau/Umbau?
    Momentan befinden sich im Schönthal 8 Klassenzimmer und 4 Gruppenräume. Sobald wir also einen starken Jahrgang haben und eine Klasse 3-fach geführt werden muss, besteht ein Raumproblem. Mit dem Neubau/Umbau haben wir schlussendlich 10 Klassenzimmer mit 5 Gruppenräumen zur Verfügung.
  1. Was passiert mit dem Standort Dorf?
    Diese Frage ist noch offen und wird im nächsten Jahr in Angriff genommen und beantwortet. Es gibt 3 Varianten:
  • Der Standort Dorf wird komplett saniert und am bestehenden Pavillon werden die benötigten Gruppenräume angebaut.
    2-Standortvariante
  • Die Turnhalle und der Pavillon im Dorf werden komplett abgebrochen und es wird ein neuer Baukörper erstellt mit neuer Halle mit Bühne und Schulraum für die Unterstufe. Das bestehende Schulhaus würde in diesem Fall saniert und für Schul- oder Vereinszwecke genutzt werden.
    2-Standortvariante
  • Ein zusätzlicher Neubau im Schönthal mit Hallte mit Bühne und Schulraum für die Unterstufe. Dieser Neubau wäre neben der jetzigen Turnhalle entlang der bestehenden Tunnelwand geplant.
    1-Standortvariante
  1. Wieso hat man den Eingang des Kindergartens hinten geplant und nicht über den Zugang von vorne?
    Baulich wäre ein direkter Zugang ab Ergolzstrasse ohne Probleme möglich. Ob das aus Sicht der Schule sinnvoll und zweckmässig ist, wird mit der Schulleitung nochmals geprüft. Die Absicht hinter der gewählten Wegführung ist es, die Spielwiese der Kindergärten vom Fussgängerverkehr freizuhalten und somit einen geschützten Aussenbereich für die Kindergärten zu schaffen. Der bestehende Aussenraum für die Kindergärten soll auch zukünftig wieder von diesen genutzt werden können.
  1. Hat man die Aufstockung des Neubauprojektes in Betracht gezogen.
    Eine einfache Aufstockung wird in der Ausschreibung miteinbezogen (falls längerfristig zusätzlicher Schulraum benötigt würde). An dieser Stelle ist aber zu sagen, dass eine Aufstockung nicht genug Raum für die Unterstufe bieten würde, sollte es zu einem Standort kommen. Ausserdem sehen wir einen hohen Baukörper an dieser Lage nicht als optimal, da die benachbarte Siedlung "Zwirnerei" von einem hohen Baukörper beeinträchtigt würde. Falls der 1-Standortentscheid gefällt würde, müsste man zwingend eine zweite Turnhalle realisieren. In diesem Fall wäre vorgesehen, ein zusätzlicher Baukörper zu schaffen, in welchem sowohl die Turnhalle wie auch der benötigte Raum für die Unterstufe untergebracht werden könnten.
  1. Ist die Option auf Aufstockung nicht ein klares Zeichen für die 1-Standortvariante?
    Nein, eine Aufstockung kann auch erst in zwanzig Jahren ein Thema sein, wenn man zusätzlichen Raumbedarf benötigen würde.
  1. Was bedeutet das Vorgehen mit einem Totalunternehmen?
    Wir arbeiten die Pläne und Raumblätter gemeindeseits sehr detailliert aus und übergeben diese in einem vordefinierten Verfahren dem Totalunternehmen zum Rechnen. Das Totalunternehmen rechnet danach das gesamte Projekt, und erstellt den Neubau schlüsselfertig zum vertraglich vereinbarten Preis.
  1. Wie ist die Finanzierung des erforderlichen Kredites von CHF 10.3 Mio. gesichert?
    Die jetzt zur Kreditgenehmigung beantragte Investition beginnt in der Budgetperiode 2022. Mit der voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2024 fallen somit ab dem Planjahr 2024 für diese Investitionen zusätzliche jährliche Abschreibungen von TCHF 272 an. Dank den für diese Investitionen gebildeten Vorfinanzierungen kann die Belastung durch diese Abschreibungen um jährlich TCHF 140 mittels Entnahmen aus den Vorfinanzierungen entlastet werden, womit jährliche Mehrkosten von 132 TCHF über einen Abschreibungszeitraum von 30 Jahren anfallen werden. Die Investition für die Sanierung des Spezialtrakts inkl. der Turnhalle im Schönthal ist ab 2023 vorgesehen. Das gleiche gilt für die Schulbauten je nach gewählter Standortvariante. Daher werden diese Investitionen zum ersten Mal im Finanzplan des Jahres 2023 ausgewiesen.
  1. Was geschieht, falls sich der Souverän für zwei Schulstandorte entscheidet? Gibt es dann auch Tagesstrukturen im Dorf?
    Es wäre für die Tagesstrukturen ein Vorteil, wenn die Schule nur an einem Standort wäre. Es bestünde aber durchaus auch die Möglichkeit, im Dorf Tagesstrukturen anzubieten und die Schülerinnen und Schüler mit dem Schulbus ins Dorf zu bringen. In diesem Fall könnte der projektierte Raum für die Tagesstrukturen im Neubauprojekt Schönthal anderweitig genutzt werden.
  1. Das Lehrerzimmer scheint eher gross. Mit welcher Anzahl von Lehrkräften wird gerechnet?
    Aktuell umfasst der Lehrkörper im Schönthal ca. 25 - 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Lehrerzimmer wurde in der Grösse so bemessen, weil es multifunktionell genutzt wird. Ausserdem wurde bereits eine erhöhte Anzahl Lehrpersonen berücksichtigt, damit man bei einem 1-Standortentscheid genügend Raumreserven zur Verfügung hätte. Die Aufteilung Lehrerzimmer/Aula wäre aber noch veränderbar, sodass man das Lehrerzimmer ohne Probleme im Laufe der Ausschreibung verkleinern und die Aula um diesen Platz vergrössern könnte.
  1. Wie schnell kann über die Standortfrage abgestimmt werden?
    Der Fahrplan des Gemeinderats sieht so aus, dass im Jahr 2022 die Standortvarianten ausgearbeitet und darüber abgestimmt werden soll.
  1. Wäre es nicht besser zuerst die Standortfrage zu klären und danach das Projekt noch besser optimieren zu können?
    Das Projekt berücksichtigt prioritär, dass der Schule schnell geholfen werden kann. Zusätzlicher Raumbedarf ist ein Muss und es ist sinnvoll alle Nebenräume und die Kindergärten im Neubau unterzubringen, und somit die bestehenden Schultrakte wieder für Schulzwecke zu nutzen.
  1. Im aktuellen Amtsblatt ist die Schulraumvorlage in drei separate Kreditbeiträge unterteilt. Ist vorgesehen, den notwendigen Kredit von CHF 10.3 Mio. in drei Einzelabstimmungen zu genehmigen?
    Die Aufteilung des Kredites erfolgte aufgrund der Transparenz. Die aktuelle Schulraumvorlage Schönthal bildet aber eine Einheit und deshalb wird einmal über den Gesamtkredit abgestimmt.