Direkt zum Inhalt springen

Archiv Schulraumbauten

Antwort auf den offenen Brief Pro Füllinsdorf im Amtsblatt Nr. 17 vom 17. Dezember 2021

Wie Pro Füllinsdorf richtig schreibt, war es das Ziel aller Beteiligter, dass der Schule schnell geholfen wird. Deshalb zur Erinnerung. Man hatte sich am Runden Tisch auf drei Punkte geeinigt, nämlich:

  • Rasche Hilfe für die Schule und damit sofortige Umsetzung von Etappe 2, verbunden mit der Erstellung von Provisorien, sprich Modulbauten. Der einhellige Wunsch war es, mit den Bauten möglichst rasch beginnen zu können.
  • Zudem sollte ein Prozess zur Klärung der Standortfrage aufgegleist werden. Die Anwesenden waren sich einig, dass dieser Prozess unabhängig von der nun vorzuziehenden Etappe 2 durchgeführt werden kann und soll.
  • Zum Dritten sollten die beiden vorgenannten Projekte von einer eigens dafür einzusetzenden Schulbaukommission begleitet werden, in welcher die verschiedenen Interessengruppen Einsitz haben, und man einigte sich auch auf deren personelle Zusammensetzung.

Der Runde Tisch war aus unserer Sicht trotz schwieriger Ausgangslage ein Erfolg, konnte doch eine Einigung erzielt werden, die von den meisten Teilnehmenden getragen wird.

Die folgenden Abklärungen zeigten dann auf, dass die gewünschten Modulbauten unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu teuer sind. Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Schulbaukommission beschloss an der Sitzung vom 14.7.2021, dass die Bauverwaltung zu Handen der nächsten Sitzung die Kosten der Provisorien erheben und Konkurrenzofferten einzuholen habe.
  • Am 30.8.2021 wurde Kenntnis genommen, dass Provisorien für 5 Jahre für 9 Schulzimmer und 5 Gruppenräumen inkl. Nasszellen um die zwei bis drei Millionen Franken kosten werden (Miete, Montage, Demontage).
  • An der gleichen Sitzung stellte die Bauverwaltung eine neue Variante vor, die ohne teure Provisorien auskommt, die Bedürfnisse der Schule abdeckt und somit weitgehend der vom Runden Tisch geforderten sofortigen Umsetzung der ehemaligen Etappe 2 entspricht. Die Schulbaukommission beschloss einstimmig, dass diese Variante dem Gemeinderat vorgelegt werden soll. Die Kommission empfahl damit, die Provisorien nicht mehr weiter zu verfolgen, sondern die von der Bauverwaltung erarbeitete Variante, der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 zur Abstimmung vorzulegen. Der zeitliche Druck wurde aufrechterhalten; der Gemeinderat wurde eingeladen, bereits an seiner nächsten Sitzung das Geschäft zu verabschieden.

An diesen Kommissions-Sitzungen waren Sie, Herr Sascha Thommen und Herr Christoph Keigel, anwesend und haben dieses Vorgehen vollumfänglich unterstützt. Es war keine Rede davon, dass das Projekt nun komplett von den Beschlüssen des Runden Tisches abweichen würde. Die Beschlussfassungen erfolgten somit in ständigem Einklang der Beschlüsse von Rundem Tisch und Schulbaukommission. Ihre Aussage an der Gemeindeversammlung, der Gemeinderat habe sich nicht an Beschlüsse oder Empfehlungen gehalten oder eine eigenmächtige Priorisierung vorgenommen, erachtet der Gemeinderat darum als faktenwidrig.

In der Schulbaukommission wurde auch mehrmals erläutert, warum die in Ihrem Brief aufgestellte Kostenrechnung so nicht dargestellt werden kann.

Der Gemeinderat ist zusammen mit der Schulbaukommission und der Gemeindekommission der klaren Meinung, dass das der Gemeindeversammlung vorgelegte Projekt, das auch von Ihnen in der Sache unterstützt wird, die Standortfrage in keiner Weise präjudiziert.

In einem von Pro Füllinsdorf veröffentlichten Presseartikel wird von einem Versäumnis von «fast 10 Jahren» gesprochen, was die Klärung der Standortfrage betrifft. Wie wir alle wissen, entspricht diese Aussage in keiner Weise den Gegebenheiten.

Mit Beschluss und Einführung der neuen Schulorganisation im Schuljahr 2015/2016, war klar, dass damit vorerst eine Standortfrage nicht mehr im aktuellen Fokus stand. Richtig ist einzig, es ist inzwischen einige Zeit vergangen.

Durch Harmos und den heutigen Vorgaben einer weiterführenden Schulentwicklung stehen wir vor zukunftsweisenden Entscheidungen.

Gerade deshalb hat man sich am Runden Tisch auf das gemeinsame Vorgehen geeinigt. Das erarbeitete Ziel innerhalb einer Kommission im Anschluss durch andere Fragestellungen zu torpedieren, führte zur jetzigen Ausgangslage.

Der Gemeinderat hat seit dem Referendum offen zur Lösungsfindung beigetragen und Hand zum Gespräch geboten.

Es ist die Verpflichtung und Aufgabe der Verwaltung und der Behörden Fakten basierend zu urteilen.

Wir laden alle Beteiligten weiterhin zum konstruktiven Dialog ein.

Der Gemeinderat


Offener Brief von «Pro Füllinsdorf» an den Gemeinderat.

Sehr geehrte Frau Gemeindepräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Ihr Gremium wollte trotz 407 Unterschriften an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember die formulierte Standortfrage nicht zur Entscheidung bringen.

Sie haben entschieden, diesem formulierten Antrag einen Gegenantrag entgegenzustellen, so dass die Stimmbürger*innen sich auf Basis der unterschiedlichen Kosten für die Ein- oder Zwei-Standortvariante faktenbasiert entscheiden können. Weil die Ausarbeitung dieser Faktenbasis mit Aufwand verbunden sei, könne dieser Entscheid erst im Juni 2022 an der Gemeindeversammlung gefällt werden. – Diese Vorgehensweise entspricht den gesetzlichen Grundlagen und so vorzugehen ist Ihr gutes Recht.

Wir möchten Ihnen jedoch in Erinnerung rufen, dass auf Veranlassung des Gemeinderats in den vergangenen Jahren mit Planungskrediten von zusammengezählt über einer halben Million Franken alle diese Fakten bereits umfassend erarbeitet worden sind. Die Mehrheit ihres Gremiums war in der vergangenen Legislaturperiode bereits im Amt und sollte diese Fakten kennen.

Sie haben im September 2020 den Stimmbürger*innen einen im Detail ausgearbeiteten Vorschlag für eine Ein-Standort-Variante präsentiert. Sie haben an der letzten Gemeindeversammlung im Dezember 2021 einen ausgearbeiteten Vorschlag für einen Neubau im Schönthal präsentiert, zu dem man nur noch die Kosten für den Schulstandort Dorf hinzuzufügen braucht, um eine klare Faktenbasis für eine Zwei-Standort-Variante zu haben. Genau diese Kosten haben Sie bereits im Jahr 2018 im Detail ermittelt und in einer Infoveranstaltung den Stimmbürger*innen präsentiert. Die detaillierten Kostenvarianten sind auf der Website www.schulhauskredit.ch ersichtlich und nachvollziehbar.

Sie haben also alle Fakten griffbereit, um schnell entscheiden zu können!

Wir von «Pro Füllinsdorf» rufen Ihnen in Erinnerung, was diese Fakten sind.

Investitionskosten

Ein-Standort-Variante:
27.6 Millionen Franken
für Schulneubauten und Sanierungen bestehender Gebäude im Schönthal (gemäss Projektunterlagen und Abstimmungsbericht vom September 2020.)

Die von Ihnen im Nachgang zur Abstimmung vom 7. März definierte Investitionsobergrenze von 22 Millionen Franken für alle Schulhausbauten kann nur erreicht werden, wenn das Projekt in wesentlichen Punkten wie z.B. Einfach- statt Zweifachturnhalle, angepasste Aussenanlagen etc. reduziert wird.

Zwei-Standort-Variante:
10.3 Millionen Franken
für Schulneubauten und Sanierungen im Schönthal (gemäss Projektunterlagen und Abstimmungsbericht vom Dezember 2021.)
7.9 Millionen Franken für Neubauten und Sanierungen im Dorf (gemäss Projektunterlagen Infoveranstaltung November 2018.)

In der Summe 18.2 Millionen Franken errechnete Gesamtkosten für die Zwei-Standort-Variante, die allen für die Schule notwendigen Raumbedarf abdeckt.

(Die von ihnen definierte Investitionsobergrenze von 22 Mio. liesse im Dorf damit gar finanziellen Spielraum nach oben zu, falls anstelle des Pavillons ein Neubau für den zusätzlich benötigten Schulraum gebaut werden sollte.)

Betriebs- und Unterhaltskosten

Zum Kostenunterschied für Betrieb und Unterhalt zwischen einer Ein-Standort- und einer Zwei-Standortvariante haben Sie selbst im Antrag zum Ein-Standort-Projekt im September 2020 geschrieben:
«Die zukünftigen Betriebskosten werden sich tendenziell etwas erhöhen.»
(Bericht und Antrag zum Neubauprojekt, September 2020, S. 15).

FAZIT aus der Sicht von «Pro Füllinsdorf»

  • Die EinStandort-Variante wird in Bezug auf Investitionen und Unterhalt eher teurer und auf jeden Fall nicht signifikant günstiger sein als eine Zwei-Standort-Variante.
  • Es ist nachvollziehbar, dass für die Schulorganisation ein Schulstandort vorteilhafter wäre.
  • Die EinStandort-Variante würde für das Quartier Ergolz deutlich mehr Verkehr bedeuten und hätte zwingend ein Verkehrskonzept mit noch nicht absehbaren Kosten zur Folge.
  • Aus raumpolitischen Überlegungen wäre für Füllinsdorf das Aufrechterhalten eines Schulstandorts im Dorf ein deutlicher Mehrwert für die Wohnqualität und die Attraktivität unseres Dorfes.

Neue Projektvarianten dürfen jetzt nicht mehr ins Spiel gebracht werden!
Damit würden nur wieder neue Planungskosten entstehen und einmal mehr würde für die Schule wertvolle Zeit verloren gehen.

Rufen wir uns darum ALLE in Erinnerung, was von allen Seiten zurecht gefordert wird: Der Schule jetzt schnell zu helfen! – Mit den vorliegenden Fakten ist das zweifelsfrei möglich!

Wir bitten Sie daher eindringlich, den aufgrund vorstehender Projektvarianten faktenbasierten Standortentscheid innerhalb der nächsten 3 Monate zur Entscheidung zu bringen. Damit ermöglichen Sie, dass der jetzt notwendige Kreditentscheid im Juni 2022 gefällt werden kann. Und dann sind wir im Zeitplan, damit die Schule ihren ersten Neubau im Sommer 2024 beziehen kann.

Wir möchten nochmals festhalten, dass wir von «Pro Füllinsdorf» gerne Hand bieten zu zielorientierten Gesprächen. Denn haben wir nicht alle ein gemeinsames Interesse, trotz der Unstimmigkeiten den Schulhausbau nicht weiter zu verzögern? Mit einer Abstimmung zur Standortfrage erst im Juni 2022 würde dieses oberste Ziel verfehlt.

Frohe Festtage!

Die Vorstandsmitglieder von «Pro Füllinsdorf»
André Grieder, Christoph Keigel, Ruedi Näf, Rémy Schmutz, Sascha Thommen, Herbert Wetter, Andreas Widmer, Mathias Zürcher.


Schulraumplanung Primarschule Füllinsdorf

Im Amtsblatt Nr. 9 vom 2. Juli 2021 hat der Gemeinderat über die Anliegen und den Stand der Schulhausbauten informiert.

Die Baukommission Schulbauten hat sich intensiv mit der Thematik der Sanierung und Erweiterung der Schulhausbauten Schönthal auseinandergesetzt und dank dem Einsatz der Kommissionsmitglieder, des Departementvorstehers sowie der Bauverwaltung konnte ein Vorgehen erarbeitet werden, welches es erlaubt, an der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 mehrheitsfähige Kredite für die Schulhausbauten zur Abstimmung (als Sondervorlage) zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang sind 2 Infoveranstaltungen bezüglich des geplanten Vorhabens vorgesehen (s. nachfolgende Einladung).

In einem nächsten Schritt geht es darum, die Standortfrage (1 oder 2 Schulstandorte) durch den Souverän klären zu lassen. In diesem Zusammenhang werden für beide Optionen die Kosten ermittelt und für die Meinungsbildung bis zur Abstimmung (2022) vorliegen.

Die Pläne der geplanten Massnahmen finden Sie hier Pläne [pdf, 586 KB]:

Die Baukommission Schulbauten informiert:

Abstimmung zum Kredit für die erste Etappe am 7. Dezember 2021 geplant.

Die Baukommission Schulbauten freut sich, einen kurzen Bericht zum aktuellen Stand der Schulbau-Planung geben zu können.
Die Baukommission hat in mehreren Sitzungen seitdem sie im Frühsommer vom Gemeinderat eingesetzt wurde, daran gearbeitet, dass an der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 ein Projekt präsentiert werden kann, das der Schule im Hinblick auf dringende Raumbedürfnisse schnell hilft.
Die Vorgabe des Gemeinderats an die Baukommission für die Planung war, in dieser ersten Etappe eine Lösung zu finden, die den Entscheid nicht vorwegnimmt, ob in Füllinsdorf die Primarschule in Zukunft an einem Standort oder an zwei Schulstandorten geführt wird. Ebenso sollte das neue Projekt die Möglichkeit umfassen, in Zukunft Tagesstrukturen anbieten zu können. Der Gemeinderat hat zudem eine Investitionsobergrenze für sämtliche notwendigen Schulraumbauten und Sanierungen von maximal CHF 22 Millionen festgelegt.

Zum Projekt erste Etappe: Neubau und Sanierung Schulanlage Schönthal
Das im Dezember zur Kreditgenehmigung vorgelegte Projekt baut auf folgenden drei Eckpfeilern auf:

Erstens: Erstellen eines Neubaus
In einem Neubau im Schönthal sollen Kindergarten, Spezialräume für Förderunterricht, Aula, Tagesstrukturen und Räumlichkeiten für die Lehrpersonen und die Schulleitung erstellt werden.

Zweitens: Zweckkonforme Nutzung bestehender Räumlichkeiten
Nach Erstellen des Neubaus können die Räume im bestehenden Schulhaustrakt im Schönthal (heute als Spezialtrakt genutzt) wieder als Schulräume (Klassenzimmer, Gruppenräume und Werkräume im Untergeschoss) genutzt werden.

Drittens: Sanierung aller bestehenden Gebäude am Standort Schönthal
Alle Gebäude am Standort Schönthal bleiben bestehen und werden zeitgerecht und zweckmässig aufgewertet.
Die bauliche Umsetzung dieser Pläne wird bis zum Sommer 2024 realisiert werden können.

Der zur Kreditgenehmigung vorgeschlagene Neubau wird mit 6.75 Millionen Franken und die Sanierungsmassnahmen mit 3.55 Millionen Franken veranschlagt.

Alle Pläne wurden eng mit der Schule abgestimmt. Die Schulleitung war in der Baukommission als Mitglied vertreten.

Wie soll es nach der Kreditgenehmigung am 7. Dezember mit der zweiten Etappe weitergehen?
Nach einer demokratischen Klärung der Schulstandort-Frage in Füllinsdorf kann die zweite Etappe in Angriff genommen werden.

Basierend auf dem Standort-Entscheid sollen in der Folge entweder die Räumlichkeiten des Schulstandorts Dorf ergänzt und modernisiert werden oder es sind die weiteren notwendigen Räumlichkeiten am Standort Schönthal neu zu bauen. Bei beiden Varianten ist davon auszugehen, dass diese je nach, durch die Stimmbürger zu wählender Variante noch einmal Investitionen im Umfang von max. CHF 11.7 Millionen (Differenz zum Kostendach von CHF 22.0 Mio.) auslösen werden.


Informationen September 2021

Im Amtsblatt Nr. 9 vom 2. Juli 2021 hat der Gemeinderat über die Erweiterung der Baukommission Schulbauten sowie den Stand der Schulhausbauten und den Zeitplan informiert.

In der Zwischenzeit hat sich die erweiterte Baukommission zu zwei Sitzungen getroffen und sich intensiv mit der Situation und den Möglichkeiten auseinandergesetzt, wobei der Schwerpunkt darauf gelegt wird, dass prioritär die Raumsituation im Schönthal bis Ende 2023 verbessert wird sowie die notwendigen Sanierungsarbeiten realisiert werden.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. September 2021 der von der Baukommission vorgeschlagenen Variante für einen neuen Baukörper im Schönthal sowie den Sanierungen der Klassentrakte A+B und des Spezialtraktes zugestimmt und die Baukommission beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung eine Vorlage mit einem Kreditvolumen von CHF 10.3 Mio. auszuarbeiten.

Die Vorteile der vorgeschlagenen Variante sind:

  • Verzicht auf voraussichtliche Aufwendungen für Provisorien von CHF 2 Mio.
  • Lösung der Kindergarten-Thematik
  • Reserven auch für einzelne 3-fach geführte Klassen vorhanden
  • EGV-Vorlage im Dezember 2021
  • Umsetzung bis Ende 2023 möglich

Ausserdem wurde die Baukommission Schulbauten beauftragt, das Raumprogramm unter Berücksichtigung von Tagesstrukturen in der Schule nochmals mit der Schulleitung zu beraten, so dass alle Bedürfnisse inkl. Reserven abgedeckt werden können.

Um den Zeitplan zu realisieren, müssen folgende Deadlines eingehalten werden:
Verabschiedung Vorlage durch Gemeinderat               16.11.2021
Publikation Amtsblatt                                                     26.11.2021
GK-Sitzung                                                                    29.11.2021
Einwohnergemeindeversammlung                           07.12.2021


Informationen August 2021

Das gemeinsame Communiqué mit den verschiedenen Anspruchsgruppen nach der dritten Runde des «Runden Tisches» kam nicht wie geplant zustande; das Referendumskomitee hat seinen Beitrag bereits im letzten Amtsblatt publiziert. Hier folgt die Zusammenfassung des Gemeinderates.

Mit Teilnehmern und Teilnehmerinnen des «Runden Tisches» konnte ein Vorgehen erarbeitet werden, welches es erlaubt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 mehrheitsfähige Kredite für die Schulhausbauten zur Abstimmung zu unterbreiten.

Die Anliegen des Gemeinderates sind:

  • Rasche Sanierung und Erweiterung der Schulhausbauten Schönthal
  • Klärung der Standortfrage (1 oder 2 Schulstandorte) durch den Souverän
  • Überarbeitung Konzept Amtsblatt
  • Zusammenarbeit unter Einhaltung von Abmachungen, Anstand und Respekt
  • Umgang mit Verwaltung fair, unparteiisch und wertschätzend
  • Akzeptanz öffentlich-rechtlicher Prozesse und Abläufe
  • Anerkennung der Rolle und der Befugnisse der Exekutive
  • Respektieren des politischen Führungskreislaufes

Aus den Arbeitssitzungen hat der Gemeinderat folgende Inputs im Sinne von Verbesserungen mitgenommen:

  • Transparenz über Entscheidungsprozesse erhöhen (Informationen zu Experten, Resultate der Arbeitsgruppen und Kommissionen bereitstellen; Zeitplan kommunizieren und aktualisieren)
  • klare Kommunikation (Ausgewogenheit, Wortwahl und Konsequenz)
  • kundenorientiert ausgerichtete öffentliche Dienstleistungen im Hinblick auf Verfügbarkeit, Bedarfsorientierung und Qualität erbringen
  • Verbesserung in der Information und Mitsprache der Einwohnerinnen und Einwohner betreffend Dorfentwicklung: Wachstum muss geplant, gelenkt und mitgetragen werden.

Stand Schulhausbauten – Sofortmassnahmen und Zeitplan

Beschlüsse des Gemeinderates
Sofortmassnahmen:

  • Rasche, fundierte Sanierung und Erweiterung der Schulhausbauten Schönthal inkl.
  • Bereitstellung von Provisorien
  • Standortfrage durch den Souverän klären, dazu Kosten von Varianten vorlegen
  • Gesamtinvestitionskosten max. CHF 22.0 Mio., exklusive Kosten für Provisorien
  • Baukommission Schulbauten wird erweitert mit zwei Mitgliedern des Referendumskomitees
  • Baukommission Schulbauten wird beauftragt, das Raumprogramm unter Berücksichtigung von Tagesstrukturen nochmals zu hinterfragen
  • Prüfung der Erdbebensicherheit im Pavillon Dorf

Um den Zeitplan zu realisieren, müssen folgende Deadlines eingehalten werden:
Verabschiedung Vorlage durch GR           16.11.2021
Publikation Amtsblatt                                 26.11.2021
Einwohnergemeindeversammlung       07.12.2021


Informationen Schulraumbauten

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. September 2020 wurde dem Hauptantrag des Gemeinderates über die Kreditgenehmigung von 21.5 Millionen Franken für das Neubauprojekt Schulanlage Schönthal zugestimmt.

Das Referendumskomitee "Kredit Schulhausneubau" hat innerhalb der 30-tägigen Referendumsfrist rechtzeitig 717 gültige Unterschriften der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner gesammelt. Das Referendum über die Investition von 21.5 Millionen Franken ist somit zustande gekommen. Die Urnenabstimmung findet am 7. März 2021 statt.

Hier finden Sie Informationen zu den Schulraumbauten:
Broschüre Bericht und Antrag zum Neubau Schulhaus [pdf, 1.2 MB]
Präsentation Infoveranstaltung vom 12./13. August 2020  [pdf, 6.1 MB]
Präsentation Infoveranstaltung vom 12. November 2018  [pdf, 2.8 MB]
Präsentation Infoveranstaltung vom 12. September 2016 [pdf, 7.7 MB]
Pläne Neubauprojekt [pdf, 7.6 MB]
Visualisierungen Neubauprojekt:
Visualisierung_Korridor_Farbe [jpg, 10.6 MB]
Visualisierung_EG_Halle Treppe Eingang_Farbe [jpg, 9.7 MB]
Visualisierung_Turnhalle Aussen Strassenseite_Farbe [jpg, 13.0 MB]
VisualisierungTurnhalle_aus Sicht Bühne_Farbe [jpg, 10.4 MB]
Visualisierung_Schule Hinten_Farbe [jpg, 16.4 MB]